Rechtsanwalt: (FA) Arbeitsrecht München

Kanzlei Stefan Kiessling | Fachanwalt für Familienrecht | München

Rechtsanwalt: (FA) Arbeitsrecht München
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an.

Adresse
Innstraße 2 b
Ort
81679  München
Telefonnummer
089 99848484
Fax
089 99848489
E-Mail
info@kiessling-rechtsanwalt.de
Website
kiessling-rechtsanwalt.de

Informationen

Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Kießling betreut und begleitet Sie kompetent und diskret bei allen nötigen Schwerpunkten im Familienrecht sowie Scheidungsangelegenheiten. Wir möchten Ihnen bei den nötigen Herausforderungen persönlich beiseitestehen und Ihnen mit unserer fachlichen Expertise eine verlässliche Rechtsgrundlage schaffen. Neben der Kernkompetenz Familien- und Scheidungsrecht können Sie sich mit Rechtsanwalt Stefan Kießling auch auf den Gebieten Erbrecht, Baurecht, Architekten- und Wohnungseigentumsrecht auf eine fachkompetente Rechtsberatung verlassen.

Keywords Anwalt Familienrecht, Ehe, Ehegattenunterhalt, Ehescheidung, Ehevertrag, Scheidung ohne Ehevertrag, Sorgerecht, Vermögen, Zugewinnung, Ehegattenerbrecht, Zugewinnausgleich, Gute Erreichbarkeit, U-Bahn, Erbrecht, Baurecht, Familienrecht, Architektenrecht, Wohnungseigentumsrecht, Kanzlei, Kanzlei München, Unterhalt, Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzung, Testament, Erbfolge, Schenkung, Erbschaftssteuer, Erbengemeinschaft, Nachfolgeregelung, Immobilien, Grundeigentum, Vertragsgestaltung, Nachbarrecht, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Bogenhausen.

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Produkte Und Services

  • Familienrecht und Scheidungsrecht

    Der breit gefächerte Stamm an Mandanten unserer Rechtsanwälte in München besteht dabei aus Privatpersonen, Freiberuflern sowie mittelständischen Unternehmen. Die beiden Rechtsanwälte versorgen Mandanten mit viel Know-how und dem nötigen Feingefühl. Fachanwalt Stefan Kiessling verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im Familienrecht, insbesondere in Zusammenhang mit einer Scheidung und bietet eine entsprechend hohe Kompetenz. Durch regelmäßige Fortbildungen erweitert er stetig seine Qualifikationen.

    Link: Familienrecht und Scheidungsrecht

  • Beratung im Erbrecht

    Wer über die Errichtung eines Testamentes als Verfügung nach dem Tod nachdenkt, muss eine im Gesetz vorgesehene Form beachten. Wird die vorgesehene Form nicht eingehalten, ist das Testament ungültig. Es ist daher nicht nur wegen der Ausgestaltung der testamentarischen Regelungen, sondern auch wegen der zu beachtenden Form eine professionelle Beratung durch einen im Erbrecht tätigen Anwalt zu empfehlen.

    Link: Beratung im Erbrecht

  • Beratung für Bauvorhaben

    Rechtsanwälte, die sich auf den Bereich Baurecht spezialisiert haben, können Ihnen Hilfestellung bezüglich aller Rechtsgebiete geben, die das Errichten eines Eigenheimes betreffen. Dieser Rechtsbereich ist breiter, als es für den Laien auf den ersten Blick scheinen mag. Ob Immobilienrecht oder Vertragsrecht – mitumfasst sind sowohl Normen des zivilen als auch des öffentlichen Rechtes. Auch das Architektenrecht stellt einen wesentlichen Bereich im Baurecht dar. Wir sind Ihre erfahrenen Rechtsanwälte in München und helfen Ihnen gerne weiter.

    Link: Beratung für Bauvorhaben

  • Architektenrecht

    Das Architektenrecht behandelt und regelt das Miteinander zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, so insbesondere die Rechte und Pflichten des Architekten und alle Fragen der einem Architekten zustehenden Vergütung. Ein Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Architektenrechtes spezialisiert ist, hat mehrere Gesetzesgrundlagen zu beachten, sodass BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die Baugesetze und Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer und die Regeln der Architektenkammern. Natürlich helfen wir Ihnen auch im Baurecht. Hier finden Sie mehr Informationen. Ein Rechtsanwalt, der seinen Schwerpunkt auch im Bereich des Architektenrechtes hat, berät Bauherren wenn es zu Baumängeln kommt, die z.B. auf einen Planungsfehler oder eine mangelhafte Bauleitung eines Architekten zurückzuführen sind, aber auch dann, wenn vorgegebene Bausummen überschritten werden. Ein Rechtsanwalt für Architektenrecht berät aber ebenso Architekten, so z.B. bei der Ausgestaltung von Architektenverträgen, Einhaltung der Vergütungsgrenzen der HOAI, bei der Durchsetzung der Architektenvergütung und selbstverständlich auch wenn es zu Haftungsfragen wegen Baumängeln kommt. Herr Rechtsanwalt Stefan Kießling vertritt seit 20 Jahren sowohl Architekten, als auch Bauherren in allen Fragen, die die Rechte und Pflichten eines Architekten und das Miteinander zwischen Bauherr und Architekt betreffen. Herr Rechtsanwalt Kießling unterstützt und berät Sie gerne mit seinem Fachwissen zur Erzielung guter Ergebnisse in Verhandlungen und Auseinandersetzungen in allen Fragen des Architektenrechtes. Hier finden Sie unser Kontaktformular

    Link: Architektenrecht

  • Eigentums- und Mietrecht

    Das Wohnungseigentumsrecht Viele Menschen verfügen über Wohnungseigentum. Das Miteinander der Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft und das Verhältnis der Wohnungseigentümer zum Verwalter sowie die Grundlage der Verwaltung des Wohnungseigentums regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Eng mit dem Wohnungseigentumsrecht ist auch das Mietrecht verbunden, wenn die Wohnung nicht durch den Wohnungseigentümer selbst bewohnt, sondern als Investition vermietet wird. Auch bei einer Scheidung hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt Kiessling, Ihre Güter richtig zu regeln. Die Verwaltung des Wohnungseigentums Im Rahmen der Verwaltung des Wohnungseigentums gibt es viel zu beachten, im Wesentlichen aber die Wahrung der Rechte eines Wohnungseigentümers durch Ausübung des Stimmrechtes in den Wohnungseigentümerversammlungen. Auch in der Gemeinschaftsordnung, die üblicherweise bei Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Teil der Teilungserklärung notariell beurkundet wird, werden ergänzend zu den Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz spezifisch für jede Wohnungseigentümergemeinschaft weitere Regelungen für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bzw. das Verhältnis der Wohnungseigentümer zum Verwalter festgelegt.

    Link: Eigentums- und Mietrecht

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