Rechtsanwalt: (TS) Arbeitsrecht München
Arbeitsrecht Rechtsanwaltsanwalt | Klein & Partner
Der Focus zählt RA Klein auch 2018 zum sechsten Mal in Folge zu den besten Arbeitsrechts-Anwälten Deutschlands Das Arbeitsrecht wird immer komplexer, Möglichkeiten, Chancen und Risiken sind kaum überschaubar – vor allem, weil die Rechtslage unübersichtlich ist und die Beteiligten zumeist persönlich betroffen sind. Umso wichtiger ist es, von einem Partner und Rechtsanwalt vertreten zu werden, der als Spezialist Know-how und Erfahrung aus der jahrelangen Vertretung der verschiedenen Interessen hat und tief im Thema steckt – ob bei Gestaltung und Verhandlungen von Verträgen oder auch dann, wenn es Streit gibt, etwa angesichts einer Kündigung. Eine beste Grundlage, sein gutes Recht zu wahren. Im Konfliktfall eine kluge Entscheidung: Die Begleitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – auch in München.
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Wir haben für Sie geöffnet:
Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg und Augsburg war Frau Rechtsanwältin Potsch zunächst als Assessorin in der Versicherungs-Wirtschaft tätig. Seit 1992 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und vorwiegend im Verkehrsrecht tätig Ihre Kernkompetenz liegt in der Organisation und Abwicklung von Verkehrsunfällen in großen Mengen für Autovermieter und Leasinggesellschaften. Sie leitet diese Abteilung in der Kanzlei seit 1993.
Zertifikate:
Leistungen:
Ihr Schwerpunkt: Arbeitsrecht in Bürogemeinschaft
Leistungen:
Rechtsanwalt Stefan G. Klein, Jahrgang 1956, hat in Tübingen Jura studiert und ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Stefan G. Klein gründete im Jahr 1988 die Kanzlei. Seit 1989 ist er auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits seit 1990 ist RA Klein Mitglied der internationalen Anwaltsorganisation Advoselect, deren Aufsichtsrat er über ein Jahrzehnt lang war. Im Arbeitsrecht hat er sich einerseits darauf konzentriert, im Falle von Vertragsauflösungen optimale Abfindungen für Mitarbeiter und Management zu erreichen, andererseits Arbeitgeber bei der professionellen Trennung von Mitarbeitern und Organen zu beraten. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Klein für Privatpersonen ebenso wie für Selbstständige und mittelständische Unternehmen im gesamten Bereich des Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Seit über 10 Jahren ist RA Klein auch als Mediator erfolgreich.
Zertifikate:
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